| | | | Am liebsten hätte ich ein handgefertigtes original geschärftes Samurai Schwert mit dem man andere Schwerter zerteilen konnte.... Aber das ist leider a) verdammt teuer und jenseits von diesen lächerlichen Peanutkosten b) braucht man wohl einen Waffenschein -.- Zwei Dinge die ich nicht habe......tjoa
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also bei den kosten kann ich dir nicht wiedersprechen, aber der rest ist blödsinn. n waffenschein* gibt es für privatpersonen in 99,99% der fälle eh nicht, was du meinst ist ne waffenbesitzkarte (kurz WBK). die WBK ist jedoch auch nur erforderlich für den besitz vom _schuss_waffen mit einer mündungsenergie von mehr als 7,5 joule, alles darunter (wie zb die meisten luftdruckwaffen) ist frei ab 18 erhältlich.
für messer gibt es meines wissens nach keine ähnliche gesetzgebung, was es jedoch gibt, sind lokale einschränkungen für das mitführen von bestimmten messern, meist mit einschränkung der klingenlänge oder generellem verbot bestimmter messerarten (springmesser mit federmechanismus, butterflymesser usw).
theoretisch könnte durch lokales recht (land oder gar kommune) auch der besitz verboten sein, aber zumindest mir sind keine entsprechenden gesetzgebungen bekann, lasse mich da aber gerne berichtigen, mein spezialgebiet sind schusswaffen (staatlich zertifiziert durch abgeschlossene waffensachkunde prüfung XD), nicht messer^^
EDIT: jetzt hätte ich das wichtigste fast vergessen:
falls dich das also wirklich interessiert, informier dich über die lokale gesetzgebung und lass dir dein recht auf scharfe messerchen nicht so einfach durch vorauseilenden gehorsam gegenüber dem bösen staat nehmen^^
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*) waffenschein ist die berechtigung eine WBK pflichtige waffe im geladenen zustand mit sich zu führen, wozu die WBK nämlich noch nicht berechtigt, damit darf man die waffe (wie der name schon sagt) lediglich besitzen und nur im eigenen haus/auf dem eigenen grundstück (oder mit genehmigung des eigentümers des hauses/grundstücks) führen. das abfeuern ist damit dann immer noch nicht erlaubt (weder WBK noch waffenschein) und darf nur auf dafür vorgesehenen anlagen erfolgen, auf denen sichergestellt wird, das das projektil die anlage nicht verlassen kann.