| | | | | | | | das urteil wurde ja in einem post hier im forum öffentlich bestätigt und für richtig erklärt. hier geht es nur darum, dass die meldung falsch ist. ich wollte nur erneut darauf hinweisen, dass der account, der geteilt wird, eben auch gebannt werden kann, obwohl mit diesem account kein regelverstoß begangen wurde. die meldung ist diesbezüglich fehlerhaft und bedarf der korrektur. wenn ihr also schon ne sondermeldung rausgebt, solltet ihr die neuen erkenntnisse, die sich aus eurem handeln ergeben, mit aufnehmen. | | | | |
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Hallo Lord FLT, ich möchte ebenfalls darauf hinweisen dass das Besitzen mehrerer Accounts verboten ist, Accountsharing jedoch erlaubt ist. Sollte also jemand eine Straftat begangen haben, so werden, logischerweise, alle anderen Accounts aus dem Verkehr gezogen zu welchen der Gebannte Zugriff hat. Ich möchte ebenfalls noch einmal auf folgende Artikel unseres Regelwerkes hinweisen:
| | | | Jeder ist für seinen Account selbst verantwortlich. Sollten Familienmitglieder, Verwandte, Freunde oder Bekannte des Accountinhabers dessen Account nutzen und dabei gegen Serverrichtlinien verstoßen, so fällt der Verstoß auf den Accountinhaber zurück. Die Konsequenzen für den Inhaber sind von der Schwere des Verstoßes abhängig. | | | | |
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| | | | Jeder Person steht bei OrangeVirus genau ein Account zur Benutzung zu. Bei Verstoß werden alle betroffenen Accounts ohne Diskussion gesperrt. | | | | |
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| | | | Accountsharing ist nicht verboten. Accounts dürfen mit anderen Spielern geteilt werden. Die Zugangsdaten dürfen jedoch nicht vom zweiten Spieler an dritte Spieler weitergegeben werden. Nur der Accountbesitzer gibt seine Zugangsdaten weiter, nicht der zweite Spieler, der die Zugangsdaten vom Accountbesitzer bekommen hat | | | | |
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| | | | Sollte ein besonderer Fall eintreten, der in diesem Regelwerk nicht berücksichtigt ist, aber dennoch gegen die Interessen des Servers verstößt, ist eine Strafe verhängbar. Das Team von OrangeVirus hat hierbei über das Strafmaß zu entscheiden. | | | | |
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Durch das kombinieren der Regeln wurde intern entschieden den zweiten Ban auszuhängen. Der Ban wurde von den Henkern "abgestempelt" und als gerecht empfunden. Im übrigen möchte ich auf diesen Artikel nochmal hinweisen:
| | | | Ziel ist ein harmonischer Spielablauf für alle. Darum sind Beleidigungen, anstößige oder radikale Äußerungen, Flaming sowie Begging zu unterlassen. | | | | |
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Also bitte ich nun darum dass diese Sticheleien ein Ende haben. Man kann sich auch in einem vernünftigen Ton ansprechen. Ich wünsche einen erfreulichen tag, mfg Obito | | | | |
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1. Ich wüsste nicht, wie Sticheleien im Forum Einfluss auf das "Spielgeschehen" nehmen. Die Regel 2.1 ist wohl hauptsächlich auf die Wortwahl und den Umgang im Spiel bezogen.
2. Die Regeln, die du zitiert hast, lassen bei objektiver Auslegung eher ein anderes Vorgehen vermuten, was ich auch schon in dem entsprechenden Post dargelegt habe.
3. Die Regel 1.6 sollte nur dann greifen, falls ein Fall auftritt, der in den Regeln NICHT erwähnt ist. Accountsharing ist in den Regeln erwähnt, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, ist auch beschrieben. Falls das Einloggen einen besonderer Fall darstellt, könnt ihr gleich alle Accounts bannen. (Damit ihr auch was lernt: Es handelt sich um ein Argument aus dem Grundsatz "lex specialis derogat legi generali" - Das speziellere Gesetz verträngt das allgemeine Gesetz.) Da es für diesen Fall eine Regelung gibt, ist es unsachgemäß, zur Beurteilung eine Generalklausel heranzuziehen.
4. Es ist gerade nicht "logisch", alle Accounts zu bannen, auf die ein "Straftäter" Zugriff hat. Denn der Accountsharer muss an eurem Regelwerk erkennen können, welches Risiko er eingeht, wenn er seine Accountdaten weitergibt. Dieses Interesse überwiegt dem Interesse an dem Ausschluss des Täters. Eine Bestrafung ist ohnehin gegeben, da dieser auf den Account, mit dem er gegen die Regeln verstoßen hat, keinen Zugriff mehr hat. Verhält er sich danach mit dem Account eines anderen vollkommen korrekt, ist der Hauptzweck - die Wahrung einer angenehmen Spielatmosphäre - erfüllt. Dem Nebenzweck - die Genugtuung für "das/die Opfer" - ist, wie bereits erwähnt, durch die Sperrung des Accounts, mit dem die Tat begangen wurde, genüge getan.
5.
| | | | Die Sondermeldung bezog sich nicht auf deinen Fall. | | | | |
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das ist doch vollkommen irrelevant. viel mehr geht es hier darum, dass erneut eine irreführende äußerung getätigt wurde.
6. Ein weiterer Punkt ist, dass ihr nicht beurteilen könnt, wer welche Accountdaten hat. Die Bestrafung hängt dementsprechend von zufälligem Wissen des Teams ab. Dies führt zwangsläufig zu Ungleichbehandlung.
7. Falls ihr an eurem Vorgehen festhalten wollt, müsst ihr, um dem Interesse der Fairness gerecht zu werden, Nachforschungen anstellen, wer auf welchen Account Zugriff hat. Eine minutiöse Aufklärung dieser Sachlage ist unmöglich und das Streben nach einem möglichst großem Wissen diesbezüglich stellt einen enormen Arbeitsaufwand dar.
Ich hoffe, ihr bedenkt für zukünftige Fälle euer Vorgehen. (Für meinen Fall ist es ohnehin zu spät.)