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 Betreff des Beitrags: Temporäre Sonderregelungen
BeitragVerfasst: Do 16. Sep 2010, 16:38 
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Hallo Community,

aus aktuellem Anlass werden temporär folgende Sonderregelungen aufgestellt:

1. Das Grinden von Mobs, die eindeutig in irgendeiner Hinsicht buggy sind, z.B.:

  • Die Mobs nicht ihrem Level entsprechend genug HP besitzen
  • Eine zu schnelle Respawn-Zeit besitzen
  • Keinen angemessenen Schaden haben
  • Erfahrung gewähren, obwohl sie es nicht dürften
  • Mobs von Wachen gekillt werden und man einmal draufhaut und somit die EP bekommt ohne selber zu handeln

2. Das Fliegen mit seinem eigenen Flugmount in Nordend wenn man:

  • Nicht mindestens 1 Charakter des Accounts Level 77 erreicht hat
  • Sich beim Lehrer die Fähigkeit "Kaltwetterflug" nicht gekauft hat

ist verboten.

Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit einem Ban nach Strafkatalog rechnen.
Wer exzessiv gegen Regel 1 verstößt, muss zusätzlich mit einem Level-Abzug von mind. 2 Leveln rechnen.


Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.

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"What are the differences between Mark Zuckerberg and me? I give private information on corporations to you for free, and I’m a villain. Zuckerberg gives your private information to corporations for money and he’s Man of the Year."
~ Julian Assange

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"O Quam Sancta,
Quam Serena,
Quam Benigna,
Quam Amoena,
O Castitas Lilium..."

~ Lilium


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 Betreff des Beitrags: Re: Temporäre Sonderregelungen
BeitragVerfasst: Do 16. Sep 2010, 18:05 
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Und was passiert mit den Chars, die schon einen *klitzekleinen* Vorteil daraus gezogen haben?^^

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 Betreff des Beitrags: Re: Temporäre Sonderregelungen
BeitragVerfasst: Do 16. Sep 2010, 18:08 
Gamemaster

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Wenn du beweise vorlegen kannst, dann siehe oben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Temporäre Sonderregelungen
BeitragVerfasst: Do 16. Sep 2010, 19:01 
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HMilch

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Zitat:
lugia1000 hat geschrieben
Nicht Level 77 erreicht hat


Also zumindest auf blizz kann man auch vorher schon kaltwetterflug lernen :P
Wenn jmd einen Beweis dafür will PN / Me k? xD

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Born in fire, died in pain, now arise with cruel hate


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 Betreff des Beitrags: Re: Temporäre Sonderregelungen
BeitragVerfasst: Do 16. Sep 2010, 19:04 
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aber nur mit erbstücken :x

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 Betreff des Beitrags: Re: Temporäre Sonderregelungen
BeitragVerfasst: Do 16. Sep 2010, 22:37 
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Zitat:
Killermzee hat geschrieben
Zitat:
lugia1000 hat geschrieben
Nicht Level 77 erreicht hat


Also zumindest auf blizz kann man auch vorher schon kaltwetterflug lernen :P
Wenn jmd einen Beweis dafür will PN / Me k? xD


braucht man dafuer nicht zumind. einen char (mit dem entsprechenden lvl) der das fliegen schon kann ??
(um das buch in dalaran (erbstueck) kaufen zu koennen ?? )

MfG

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 Betreff des Beitrags: Re: Temporäre Sonderregelungen
BeitragVerfasst: Do 16. Sep 2010, 22:49 
Guter Anfänger

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Zitat:
Wenn man denn überhaupt Quests benötigt. Ich wette, dass es mit der Eröffnung Nordends zahlreiche Grindstellen, ähnlich den Teichen, Wichteln oder Manabestien geben wird. Bis diese alle gemeldet und gefixt wurden, sind die meisten schon auf 80.

zitat von mir aus nem alten Thread "mehr spieler für ov"
ich wusste es :D


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 Betreff des Beitrags: Re: Temporäre Sonderregelungen
BeitragVerfasst: Fr 17. Sep 2010, 08:36 
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HMilch

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Zitat:
KoenigDerAffen hat geschrieben
Zitat:
Wenn man denn überhaupt Quests benötigt. Ich wette, dass es mit der Eröffnung Nordends zahlreiche Grindstellen, ähnlich den Teichen, Wichteln oder Manabestien geben wird. Bis diese alle gemeldet und gefixt wurden, sind die meisten schon auf 80.

zitat von mir aus nem alten Thread "mehr spieler für ov"
ich wusste es :D

soweit die bekannt sind wurden die auch schon gefixxed bzw versucht zu entschärfen

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Doch was scher ich mich um den Kinderkram,
denn morgen fängt alles von vorne an,
vielleicht ist es besser allein als zu zweit,
doch zum Nachdenken darüber fehlt mir ganz einfach die Zeit.

Thanked 10 Times in 10 Posts


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 Betreff des Beitrags: Re: Temporäre Sonderregelungen
BeitragVerfasst: Fr 17. Sep 2010, 09:27 
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Zitat:
samael hat geschrieben
Zitat:
Killermzee hat geschrieben
Zitat:
lugia1000 hat geschrieben
Nicht Level 77 erreicht hat


Also zumindest auf blizz kann man auch vorher schon kaltwetterflug lernen :P
Wenn jmd einen Beweis dafür will PN / Me k? xD


braucht man dafuer nicht zumind. einen char (mit dem entsprechenden lvl) der das fliegen schon kann ??
(um das buch in dalaran (erbstueck) kaufen zu koennen ?? )


Level 80 ist die Vorrausetzung.

Ausserdem denke ich nicht das die Erbstücke hier funktionieren. (Wurd das eigentlich mal getestet?)


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 Betreff des Beitrags: Re: Temporäre Sonderregelungen
BeitragVerfasst: Sa 18. Sep 2010, 13:59 
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Deiner Erster Char der auf Blizz fliegen kann muss 77 sein sonst kannst du nicht Kaltwetterflug erlernen und dann erst wenn du 80ig bist kannste das buch für deinen twink kaufen!

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