| | | | Nur im SnG-Channel nicht sonst schon.
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bezieht sich das auch auf die handelsangebote? da ich kürzlich nach (einmaligem!) anbeiten eines items im worldchann von einem GM (nick ist mir grade entfallen, also keiner der mir bekannten GM-chars, muss also nach meiner zeit im team dazugekommen sein^^) zurechtgewiesen wurde, das erneutes handeln im (world)chann zu jail führen würde. ich kann jedoch keinerlei hinweise darauf finden, das handel im worldchann verboten sein sollte, da diese news sich ja augenscheinlich lediglich auf den sngchann bezog (was ich auch voll und ganz verstehe, im sngchann hat handel nix zu suchen^^). vllt sollte bei gelegenheit die exikutive etwas besser durch die legislative informiert werden um solche zwischenfälle in zukunft zu vermeiden^^
und kommt mir jetzt bitte nicht mit irgendwas "man ist der kleinlich" oder so. wenn ich schon in einer
news offiziell als "vorbestraft"
* und "auf der überwachungsliste"
** bezeichnet werde (meine meinung zu den anschuldigungen habe ich ja zu genüge kundgetan), ist es durchaus in meinem interesse nicht (erneut) zu unrecht wegen irgendwas verknack zu werden^^
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| | | | TheBigOne [..] verlieren die umstrittenen T4 Items und evtl ein paar andere Equip teile, aber entgehen noch einem Bann.
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| | | | Ausserdem Erhalten alle eine Verwarnung höchster Güte, die besagten Spieler sollten sich nichts, aber auch wirklich garnichts mehr zu Schulden kommen lassen.
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